NUTZUNG

Nutzungsbedingungen

Präambel

Vielen Dank, dass Sie unsere App nutzen möchten. Diese wird Ihnen von der umlaut telehealthcare GmbH, Am Kraftversorgungsturm 3 (Alter Schlachthof), 52070 Aachen, Deutschland (umlaut telehealthcare) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der App ist ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen zulässig.

Mit der Nutzung der App erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen angegebenen Daten an die innerhalb der corhelper-App benannten Träger von Rettungsdienstleistungen (corhelper-Verfügbarkeit) zum Zwecke des vorstehenden Ersthelferalarmierungssystems übermitteln. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit durch einfache und kostenfreie Erklärung gegenüber der umlaut telehealthcare GmbH widerrufen.

Bei Löschen Ihres Accounts sichern wir Ihnen zu, keine weiteren personenbezogenen Daten von Ihnen zu erfassen.

Nutzung unserer App

Sie sind nicht berechtigt, die App und ihre Inhalte, Logos oder Grafiken zu verbreiten. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit unseren Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. Wir räumen Ihnen in diesem Zusammenhang ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung an dieser App ein. Mit Einstellung des Dienstes erlischt das Nutzungsrecht. Sie sind nicht berechtigt, die App über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, die App oder Teile davon zu vervielfältigen oder auch zu dekompilieren.

Es steht Ihnen frei, die App nach Belieben weiter zu empfehlen, damit auch andere sich die App aus dem Store herunterladen können. Sie verpflichten sich mit der Nutzung der App, diese nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Das bedeutet insbesondere, dass Sie die App und ihre Daten nicht verändern oder manipulieren dürfen. Über das oben beschriebene Nutzungsrecht hinaus erhalten Sie keinerlei Rechte an der App oder sonstige Rechte an unseren Diensten oder an den Inhalten, Logos und Grafiken, zu denen Ihnen durch Zurverfügungstellung der App Zugriff gewährt wird. Vielmehr darf die App nur wie oben beschrieben genutzt werden.

Nutzungsdetails

Das corhelper-System dient lediglich als Ergänzung zum öffentlichen Rettungsdienst. Es handelt sich weder um einen Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes, noch um ein diesem zuzurechnendes organisiertes Notfallhelfer-System (First-Responder-System) des öffentlichen Rettungsdienstes. Das corhelper-System versucht vielmehr nur, die jedermann obliegende Verpflichtung zur Hilfeleistung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu steuern und dadurch eine schnellere Erste Hilfe noch vor Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes zu ermöglichen.

Die Alarmierungsfähigkeit via App unterliegt innerhalb des corhelper-Szenarios der Festlegung seitens des zuständigen Trägers der Hilfeleistung bzw. des Systemadministrators. Qualifikationen müssen nach vom regional zuständiger Träger der Hilfeleistung vorgegebenen Kriterien vorgelegt werden. Der regional zuständige Träger der Hilfeleistung trägt die Verantwortung für die Zuordnung von Qualifikationen zu Einsatzfällen innerhalb seines regionalen Zuständigkeitsbereichs. Eine Registrierung innerhalb der App setzt systemseitig lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten. Registrierte App-Nutzer bestimmen selbst, zu welchen Zeiten sie alarmierungsfähig sind. Zudem können Nutzer potenzielle Einsätze bei problematischen Bedingungen ablehnen oder – unter massiven beeinträchtigenden Bedingungen (z.B. körperliche oder geistige Beeinträchtigung) – abbrechen. Hierzu zählen z.B. mangelnde Einsatzfähigkeit, das Bestehen anderer, vorrangiger Verpflichtungen etc.

Auf dem Weg zur Einsatzstelle bestehen keine straßenverkehrsrechtlichen Sonderrechte gemäß §35 StVO zu. Der „corhelper” ist verpflichtet, die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Nutzer hat mögliche Konsequenzen aus Verkehrsverstößen selbst zu tragen und haftet für Schäden selbst.

Ebenso verantwortet der „corhelper” selbst den Umgang mit Patienten und Angehörigen. Dies schließt die Auswahl und die Durchführung konkreter Hilfsmaßnahmen ein. Jeder „corhelper“ ist für die Beachtung geltender Rechtsvorschriften zu jeder Zeit selbst verantwortlich.

Der „corhelper“ wird bei Übernahme eines Einsatzes auf eigene Gefahr tätig. Eine Absicherung durch den Träger der Hilfeleistung bzw. den Systemadministrator erfolgt nicht, es sei denn, dass mit diesem eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.

Einem „corhelper” wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung und ggf. eine Rechtsschutzversicherung (auf eigene Kosten) abzuschließen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Der „corhelper“ ist innerhalb corhelper dazu aufgerufen, einen Übergabe-Fragebogen für die professionelle Rettung auszufüllen und abzusenden (im Punkt „Handover“). Er ist, wie jeder Bürger, den Weisungen professioneller Einsatzkräfte unterstellt.

Der „corhelper” ist zur Verschwiegenheit über die ihm im Zusammenhang mit Alarmierungen und der Übernahme von Einsätzen bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände verpflichtet. Einem „corhelper“ ist es untersagt, Fotos und / oder Videos von Patienten, Einsatzkräften und / oder Einsatzstellen anzufertigen, soweit deren Anfertigung nicht einem übergeordnetem rechtlichen Interesse dient. In jedem Fall ist es dem „corhelper“ untersagt, dennoch angefertigte Fotos und / oder Videos zu verbreiten bzw. öffentlich zugänglich zu machen.

Empfehlenswert ist es, stets einen Mindest-Standard, z.B. Einmalhandschuhe, bei sich führen. Im Übrigen ist der „corhelper“ für die Beachtung seines Eigenschutzes selbst verantwortlich.

Kosten

Die App wird Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die übertragenen Daten können je nach Mobilfunkvertrag ggf. Kosten verursachen oder von Ihrem Vertragsvolumen abgezogen werden. Wir versuchen diese Daten so gering wie möglich zu halten. Evtl. entstehende Mobilfunkkosten sind vom „corhelper“ selbst zu tragen.

Die Antworten auf die FAQ sind Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

Haftung

umlaut telehealthcare haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind. Wir haften ebenfalls nicht für durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Übermittlung von Informationen bzw. eine Störung der Anwendung entstehende Schäden. Wir sind bemüht, durch die hinterlegten Server für Download-, Upload-, Ping- und Webseitentests eine möglichst geringe Beeinträchtigung durch äußere Umstände zu erreichen. Sollte die Anwendung oder die Übermittlung von Daten zu Beeinträchtigungen oder Beschädigungen der Hard- oder Software führen, so haften wir für diese nur, soweit sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns verursacht wurden. Sie sind verpflichtet, vor Installation und danach jederzeit selbst für eine Sicherung (Backup) der Daten Ihres Telefons zu sorgen.

Obwohl wir uns stets bemühen, die App virenfrei zu halten, garantieren wir keine Virenfreiheit. Sie sind verpflichtet, zu Ihrem eigenen Schutz sowie zur Verhinderung von Viren selbst für angemessene Sicherheitsvorkehrungen und Virenscanner zu sorgen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Anwendung. Wir sind jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. Darüber hinaus haben wir das Recht, unseren Service vorübergehend oder endgültig einzustellen, auch ohne Sie individuell zu informieren.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den über die corhelper-App abrufbaren Behandlungsvorschlägen lediglich um unverbindliche Hilfestellungen für die Erste Hilfe handelt. Wir garantieren nicht, dass diese jederzeit vollständig, richtig und aktuell sind, d.h. dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen. Der „corhelper“ ist selbst dafür verantwortlich im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen er für indiziert hält und konkret durchführt. Das im Rahmen einer Erste Hilfe-Ausbildung erlernte Wissen hat damit grds. Vorrang vor den Behandlungsvorschlägen des corhelper-Systems.

Unser Service

Wir verändern und optimieren unsere Dienste fortlaufend. So können wir unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beispielsweise Funktionen oder Features hinzufügen oder entfernen oder zusätzliche oder neue Beschränkungen für unsere Dienste einführen.

Sie können die Nutzung dieser App jederzeit durch eine Deinstallation beenden, auch wenn wir dies bedauern würden. Mit der Deinstallation der Anwendung wird die Erhebung von Informationen bzw. die Sammlung von Informationen unverzüglich gestoppt.